Fragen und Antworten

1. Schwerpunkt Projekt "Natur- und Freizeitpark Herzfelde"

1.

Die Bürgerinitiative ‚Gesund leben am Stienitzsee‘ (GLAS) e. V. wie auch die Gemeinde Rüdersdorf bezeichnen es als „zynisch“ eine Deponie als ein „grünes Projekt“ oder Bezug auf Theodor Fontane („Wanderungen durch die Mark Brandenburg“) zu bezeichnen – warum nennt die HKV Herzfelder Kreislaufwirtschafts- und Verwertungs GmbH ihr Projekt ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘?

1.

Wer das finale Ziel dieses Vorhabens im Blick hat, kann nicht aufrichtig behaupten, dass dies kein nachhaltiges umweltgerechtes Projekt ist. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Landschaftsbauwerk, das mit Bodenaushub und anderen mineralischen Stoffen errichtet wird. Diese Stoffe sind unbelastet, unterliegen aber formal dem Abfallrecht.

Deshalb muss eine abfallrechtliche Genehmigung gemäß der Deponieverordnung beantragt werden. Dieses Landschaftsbauwerk wird abschnittweise errichtet und die vorhandene Fläche rekultiviert. Im Ergebnis wird faktisch ein ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ gestaltet, also ein Grünzug mit öffentlicher Nachnutzung, der als Naherholungsgebiet mit vielfältigen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung einen tatsächlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger schafft.

2.

Die Bürgerinitiative GLAS hält der HKV vor, das Vorhaben gegenüber den BürgerInnen in Herzfelde und Hennickendorf nicht transparent auszugestalten und außerdem „geheime Gespräche“ mit dem Landesumweltamt zu führen – wie reagiert die HKV auf diese Vorwürfe?

2.

Es gibt keine geheimen Gespräche. Bereits 2015 wurde das Projekt im Ortsentwicklungs- und Umweltausschuss Rüdersdorf vorgestellt und um Mitwirkung der BürgerInnen gebeten. Seinerzeit wurde außerdem deutlich dargelegt, dass die HKV an diesem Projekt weiterarbeiten wird, auch für den Fall, dass keine Wünsche und Vorschläge von Seiten der Kommune eingebracht werden. Für das behördliche Scoping-Verfahren wurde beim Landesamt für Umwelt (LfU) ein Arbeitspapier eingereicht, auf dessen Grundlage die Träger öffentlicher Belange durch das LfU aufgefordert wurden, den Rahmen für den Untersuchungsbericht zur Umweltverträglichkeit abzustecken.

 

3.

Agiert die HKV aber letztlich nicht gegen die Planungen der Gemeinde Rüdersdorf?

3.

Die Planungen der Gemeinde sind manifestiert in der Flächennutzungsplanung, die für dieses Areal vor allem einen Grünzug vorsieht. Die Umsetzung des Projektes widerspricht dem Grundanliegen der geplanten Flächennutzung definitiv nicht.

4.

Verweigert die HKV den BürgerInnen der Gemeinde Rüdersdorf Einsicht in die Planungsunterlagen?

4.

Nein. Alle BürgerInnnen haben mit der öffentlichen Auslegung Einsicht in die Unterlagen bekommen und konnten ihre etwaigen Bedenken im behördlichen Erörterungsverfahren äußern. Folgerichtig haben sowohl die Gemeinde Rüdersdorf, diverse Verbände und auch die Bürgerinnen und Bürger bereits Stellung bezogen. Unabhängig von diesem Verfahrensstand beantwortet die HKV aber gern Fragen, soweit der Arbeitsstand der Unterlagen es zulässt.

5.

Warum belässt die HKV die ehemaligen Tongruben nicht im jetzigen Zustand?

5.

Es ist nicht möglich, die Tongruben in dem jetzigen Zustand zu belassen. Diese Tongruben unterliegen dem Bergrecht und es müssen Verpflichtungen zur Böschungssicherung durch Verfüllung und die Gewinnung noch lagernder Rohstoffe erfüllt werden. Würde die HKV, wie beispielsweise von einigen Gegnern dieses Projekts gefordert, das Gelände nach Abschluss der Nutzung sich selbst überlassen, ist über kurz oder lang davon auszugehen, dass der umliegende Boden absacken würde. Dadurch könnten angrenzende Wohngebiete, aber auch Straßen gefährdet werden.

6.

Bevor das Projekt ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ gestartet werden kann, muss der derzeitige Tagebau, also beispielsweise das Ausschöpfen des noch vorhandenen Tons, abgeschlossen werden. Erst dann kann eine sogenannte Entlassung des bisherigen Tagebaus aus dem Bergrecht durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erfolgen. Gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber Genehmigungsbehörden behauptet die Gemeinde Rüdersdorf, dass die HKV für dieses Vorgehen „keine Idee“ zur Umsetzung habe, sondern vielmehr auf einen Ermessensspielraum seitens des LBGR hoffe – was steckt dahinter?

6.

Diese Behauptung ist unwahr. Tatsächlich hat die HKV für den Abschluss des Tagebaus beim LBGR einen umfassend formulierten Betriebsplan mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht. Derzeit durchläuft die HKV das hierfür vorgeschriebene Verfahren. Innerhalb dessen äußert sich das LBGR insbesondere zu technischen Fragen der Betriebsplananträge. Dazu ist das LBGR wie jede Zulassungsbehörde gemäß §§ 25 VwVfG, 52 BBergG sogar ausdrücklich verpflichtet. Dass die Vertreter der Gemeinde Rüdersdorf diesen formalen Vorgang derart phantasievoll umdeuten, ist fernab jeder sachlichen Auseinandersetzung

7.

Was geschieht mit den ehemaligen Tongruben, wenn das Landesumweltamt die geplante Deponie nicht genehmigt?

7.

Die Auflagen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hinsichtlich Gewinnung und Sicherung sind in jedem Falle umzusetzen. Das heißt, die ehemaligen Tongruben müssen verfüllt und gesichert werden. Der im Tagebauloch West vorkommende Rohstoff muss gewonnen und vermarktet werden. Anschließend erfolgt die Sicherung des ausgetonten Tagebaus. Zu diesem Vorgehen gibt es schon aus rechtlichen und auch aus geologischen Gründen keine Alternative.

8.

Ist die geplante Deponie an dem Standort in Herzfelde wirklich notwendig?

8.

Zum einen besteht in Brandenburg akuter Bedarf an Deponien für mineralische Abfälle, die aus den Ländern Brandenburg und Berlin stammen. Es liegen von den zuständigen Landesbehörden eingeholte Gutachten vor, aus denen hervorgeht, dass die vorhandenen Restvolumen der Brandenburger Deponien nicht ausreichend sind und trotz zwischenzeitlich schon genehmigter (Neu-) Deponien, weitergehender Bedarf an Ablagerungsflächen besteht. Zum anderen eignen sich gerade ehemalige Bergbauflächen hervorragend als Deponieflächen. Der Flächenverbrauch wird zum Schutze der Ressource Boden und der Natur gesenkt, weil keine Neuplanung ,auf der grünen Wiese' stattfindet.

Hinzu kommt, dass die ehemaligen Bergbauflächen bereits über die erforderliche Infrastruktur verfügen, das heißt insbesondere eine verkehrliche Anbindung haben, die weiterhin genutzt werden kann und für den zu erwartenden Verkehr entsprechend ausgerichtet ist. Deponien stellen auf ehemaligen Bergbauflächen regelmäßig eine sinnvolle Anschlussnutzung dar, weil dort durch die bergbauliche Vornutzung bereits in Natur und Landschaft sowie in das Orts- und Landschaftsbild eingegriffen worden ist. Auf die Kompensierung dieser Eingriffe kann bei der Realisierung der Deponie und der sich daran anschließenden Nutzung dann besonderes Augenmerk gerichtet werden.

9.

Die Bürgerinitiative „Gesund leben am Stienitzsee“ e. V. wie auch die Gemeinde Rüdersdorf behaupten, dass es in der Umgebung ausreichend alternative Deponiestandorte geben würde und die Errichtung der Deponie in Herzfelde, auf deren Basis der ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ entstehen soll, deshalb nicht nötig sei – stimmt das?

9.

Nein. Es existiert derzeit keine DK0-Deponie im Raum Berlin-Brandenburg, auf der Baustoffabfälle sachgemäß verwertet und gelagert werden können. Insofern geht die von Bürgerinitiative und Gemeinde vorgetragene Argumentation fehl, denn diese bereits vorhandenen oder anderweitig geplanten Deponien sind sämtlich sogenannte DK1-Deponien, die anderen Abfällen als denen auf DK0-Deponien vorbehalten sind. Eine Verbringung der DK0-Reststoffe dorthin würde zwangsläufig bedeuten, dass auf diese Weise Kapazitäten für DK1-Abfälle verschwendet würden.

10.

Wie ist das Verhältnis zwischen den Planungen der Gemeinde Rüdersdorf und der beabsichtigten Deponie rechtlich zu betrachten?

10.

Entscheidend ist, dass gegenseitig Rücksicht auf die jeweils andere Planung genommen wird. Da es sich bei der geplanten Deponie um eines der sogenannten Fachplanung unterliegenden Vorhaben handelt, können diesem kommunale Planungen nicht kategorisch entgegengehalten werden. Aber selbstverständlich sind die städtebaulichen Belange im Rahmen der Planfeststellung der Deponie zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sieht das Projekt ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ gerade die Schaffung eines Grünzuges vor.

11.

Rüdersdorfs ehemaliger Bürgermeister André Schaller, der heute Abgeordneter des Landtags Brandenburg ist, behauptet, der HKV bereits 2015 mitgeteilt zu haben, dass der Flächennutzungsplan auf der HKV-Fläche ein Wald- und Wiesengebiet vorsieht. Mittlerweile hat die Gemeinde für dieses Gebiet sogar eine Veränderungssperre erlassen – warum fügt sich die HKV nicht?

11.

Selbst wenn das Unternehmen das wollte, die HKV kann sich diesbezüglich nicht fügen, weil bergbaurechtliche Auflagen zu erfüllen sind. Außerdem steht der von der HKV geplante Grünzug nicht im Widerspruch zur Grundausrichtung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Wenn eine Seite Grund zur Beschwerde hätte, wäre es die HKV. Denn zwischenzeitlich hatte die Gemeinde, einen Bebauungsplan für das Gelände aufgestellt und in diesem Zusammenhang eine Veränderungssperre erlassen, die aber zwischenzeitlich zurückgenommen wurde.

Allem Anschein nach wollte die Gemeinde auf diese Weise die geplante Nutzung des Geländes, bei dem es sich um eine private Grundstücksfläche handelt, die den drei Gesellschaftern der HKV gehört, verhindern. Diese unkooperative Vorgehensweise haben die Gesellschafter der HKV nachdrücklich kritisiert.

12.

Die Gemeinde Rüdersdorf verweist in ihren Stellungnahmen zum Vorhaben der HKV darauf, dass auf dem Gelände, auf dem zunächst die Deponie und später der ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ entstehen sollen, Altlasten, insbesondere Abfälle aus Zeiten vor der Wende 1989 /1990 lagern sollen – ist das korrekt?

12.

Derzeit steht nur noch eine sogenannte Altlastenverdachtsfläche (ausweislich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdersdorf Fläche Nr. 105, ausweislich des Landschaftsplans der Gemeinde Fläche 0245643224) zur Prüfung an. Als Flächeneigentümer ist die HKV im Zuge der Projektrealisierung in jedem Fall gesetzlich verpflichtet, diese zu erkunden, zu sichern und abhängig vom Gefährdungspotential gegebenenfalls auch zu sanieren - selbstverständlich wird die HKV dem nachkommen.

13.

Des Weiteren stellt die Gemeinde Rüdersdorf die Behauptung auf, dass sich durch die Errichtung der Deponie in Herzfelde, auf deren Basis der ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ entstehen soll, eine Belastung des Grundwassers ergeben wird – ist das wahr?

13.

Nein. Im an die beteiligten Behörden gerichteten Antrag zur Bewilligung des Projekts führt die HKV detailliert aus, dass es aufgrund der Beschaffenheit der einzulagernden Materialien wie auch der Bauweise des Projekts keine Belastung des Grundwassers geben wird. Überdies wird die HKV weder für den Aufbau des Projekts noch für die spätere Renaturierung zur Errichtung des ,Natur- und Freizeitparks Herzfelde‘ Grundwasser nutzen, greift also faktisch nicht auf Wasserressourcen zurück.

14.

Durch ihre Kritik am Deponieprojekt, auf dessen Basis später der ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ entstehen sollen, erwecken die Gemeinde Rüdersdorf wie auch die Bürgerinitiative ‚Gesund leben am Stienitzsee‘ den Eindruck, die HKV und ihre Gesellschafter würden verantwortungslos gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern handeln – wie bewertet die HKV diese Kritik?

14.

Die geplante Deponie ist nur ein zwischenzeitlicher Status, am Ende dieses Projekts steht der ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ und der ist zweifelsfrei ein Mehrwert für die Gemeinde Rüdersdorf. Außerdem haben die HKV und ihre Gesellschafter die Verantwortung für den Standort Herzfelde und die Belange der Bürgerinnen und Bürger bereits vielfach unter Beweis gestellt.
 

So wäre der Bau der Bundesstraße 1/5, welche die Gemeinde Rüdersdorf mit ihren einzelnen Ortsteilen maßgeblich von Durchgangsverkehr entlastet, gar nicht möglich gewesen, wenn die Gesellschafter der HKV die hierfür benötigten Grundstücke, die sich seinerzeit in deren Eigentum befanden, nicht abgetreten hätten. Mit diesem Schritt haben die HKV und ihre Gesellschafter größtmögliche Verantwortung für den Standort – auch im Sinne der Gemeinde Rüdersdorf – bewiesen.

15.

Wäre die HKV unter Umständen bereit, das Gelände der Gemeinde zu verkaufen anstatt die Planung für das Projekt ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ selbst umzusetzen?

15.

Ein Verkauf des Geländes würde die Gesamtsituation nicht verändern, da die bergrechtlichen Auflagen auch durch einen neuen Eigentümer erfüllt werden müssten. Ein neuer Eigentümer müsste also ebenfalls die Bergbausicherung, Rohstoffgewinnung und anschließende Sicherung vornehmen. Diese Vorgehensweise ist alternativlos. Zudem ist die HKV überzeugt, mit ihrem Projekt ,Natur- und Freizeitpark Herzfelde‘ den Landschaftsraum nachhaltig und überdies erlebnisreich für die Bürgerinnen und Bürger gestalten zu können. Die geplante Deponie ist nur ein zwischenzeitlicher Status, am Ende dieses Projekts steht der Natur- und Freizeitpark Herzfelde und der ist zweifelsfrei ein Mehrwert für die Gemeinde Rüdersdorf.

2. Schwerpunkt Materialbeschaffenheit

1.

Mit welchen Stoffen wird zurzeit das ehemalige Tongrubengelände verfüllt und welche werden dort künftig eingebracht?

1.

Die Verfüllung der ehemaligen Tongruben erfolgt gegenwärtig und künftig überwiegend mit Boden und Bauschutt.

2.

Warum werden keine anderen Materialien zur Verfüllung verwendet?
 

2.

Weil seitens des Gesetzgebers strenge Auflagen zu erfüllen sind: Die Füllstoffe müssen vorgeschriebenen chemischen und physikalischen Richtwerten entsprechen. Andere Mineralstoffe, wie beispielsweise Beton, Natursteinschotter oder Asphalt wären auch geeignet, werden aber nach einer Aufbereitung dem Wirtschaftskreislauf als Sekundärbaustoff zugeführt

3.

Aus welchem Material setzt sich dieser Bauschutt zusammen?

3.

Bauschutt ist ein exakt definierter Sammelbegriff für unterschiedliche Materialien. Dazu gehören Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Gemische aus diesen Stoffen. Es handelt sich ausschließlich um mineralische Bestandteile.

4.

Woher stammt der Bauschutt?

4.

Der Bauschutt stammt aus Gebäudeabrissen und Flächenaufbrüchen. Diese dienen zur Vorbereitung von Baustellen und zur Errichtung oder Erneuerung von Bauwerken. Dieser Bauschutt stammt aus der Bauindustrie, von Gewerbetreibenden und Privatpersonen. Der Bauschutt wird vollständig aus Berlin und den umliegenden Landkreisen zugeliefert.

5.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative ‚Gesund leben am Stienitzsee‘ (GLAS) e. V. hat behauptet, in die Tongruben werde Bauschutt aus „umliegenden Bundesländern, aus Polen aus den EU-angrenzenden-Ländern“ verfüllt – ist das korrekt?

5.

Nein, das ist definitiv falsch. Das eingelagerte Material stammt ausschließlich aus den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Im Übrigen hat die HKV der Bürgerinitiative inzwischen derartige und weitere falsche Tatsachenbehauptungen juristisch untersagen lassen.

6.

Wie will die HKV garantieren, dass sich unter diese Abfallstoffe nicht kontaminierte Stoffe mischen?

6.

Zur Einhaltung der Annahmebedingungen wurden durch das Bergamt umfangreiche Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen verfügt, die sowohl die Eigen- als auch die Fremdüberwachung betreffen. Beginnend bei der Materialanalyse durch externe Gutachter auf der Baustelle, organoleptische (Geruch, Farbe, Aussehen) Prüfungen vor Ort, über die Freigabe zum Materialeinbau durch ein vom Bergamt eingesetztes Gutachterbüro bis hin zur nochmaligen Analyse am Einbauort wird sichergestellt, dass ausschließlich nicht gefährliche Mineralstoffe zur Grubensicherung sowie zukünftig in der Deponie eingesetzt werden. In der Praxis bedeutet das beispielsweise auch, dass in Herzfelde jeder auf das ehemalige Tongrubengelände einfahrende Lkw mit einer Videoüberwachung registriert und anschließend fachgerecht kontrolliert wird.

7.

Welche Schadstoffe enthält der Bauschutt bzw. welche Schadstoffe würden bei der Aufbringung des Bauschutts freigesetzt werden?

7.

Der hier verarbeitete Bauschutt enthält keine Schadstoffe. Analysen des Erzeugers vor Ort und Kontrollanalysen nach Anlieferung in Herzfelde sichern ab, dass alle Materialien die vorgeschriebenen Werte einhalten. Werden diese Bedingungen beispielsweise schon auf der Baustelle, auf der der Bauschutt entstanden ist, nicht eingehalten, wird es dem Abfallerzeuger gar nicht erst angeboten. Würde in einem theoretischen Fall dennoch eine Belastung bei Anlieferung festgestellt, würde die Annahme des Materials definitiv verweigert und dem Verursacher die fachgerechte Entsorgung an dafür geeigneter Stelle in Rechnung gestellt.

8.

Ein Mitglied der Bürgerinitiative GLAS e. V. hat behauptet, dass die ehemaligen Tongruben auch mit kontaminierten Abfällen aus dem Abbruch von Kraftwerken verfüllt werden – stimmt das?

8.

Eine Annahme von gefährlichen Abfällen am Standort Herzfelde ist ausgeschlossen. Kontaminierte Abfälle gehören zum Bereich der überwachungsbedürftigen Abfälle. Eine Entsorgung kann nur über eine Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg in eine dafür zugelassene Anlage erfolgen.

Dies ist für das ehemalige Tongrubengelände definitiv nicht möglich. Durch die behördlich verlangten Kontrollen ist ausgeschlossen, dass trotzdem derartige Abfälle in den ehemaligen Tongruben verfüllt werden. Im Übrigen hat die HKV der Bürgerinitiative inzwischen derartige und weitere falsche Tatsachenbehauptungen juristisch untersagen lassen.

3. Schwerpunkt Auswirkungen auf BürgerInnen in Herzfelde und Hennickendorf

1.

Wie viel Bauschutt will die HKV nach den aktuellen Planungen im Landschaftsbauwerk insgesamt verfüllen und wie lange wird sich diese Prozedur hinziehen?

1.

Nach aktueller Planung wird die HKV rund 4 Millionen Kubikmeter mineralische Stoffe annehmen und deponieren. Je nach Materialaufkommen ist hierfür eine Laufzeit von circa 20 Jahren realistisch.

2.

Welche Menge müsste nach den Auflagen des Bergbauamtes zur Stabilisierung des Geländes maximal aufgefüllt werden müssen und wie lange würde das dauern?
 

2.

Neben der Sicherung der ausgeschöpften Tagebaurestlöcher nach Bergrecht muss auch die Rohstoffgewinnung in der Grube West vollzogen werden. Die Verfüllung des Nordteils der Grube Ost, der Abbau des Rohstoffes in der Grube West, die Vermarktung des Rohstoffes sowie die schlussendliche Verfüllung der Grube West werden nach aktuellem Planungsstand bei einer Gesamtmenge von ca. 4,7 Millionen Kubikmeter etwa 40 bis 45 Jahre Laufzeit in Anspruch nehmen.

3.

Warum hält sich die HKV nicht an die ursprünglichen Planungen zur Naturierung, sondern strebt nun die Aufschüttung eines bis zu 40 Meter hohen Schuttberges an?

3.

Wie sowohl gegenüber der Gemeinde Rüdersdorf wie auch in der Öffentlichkeit bereits mehrfach ausführlich dargelegt, strebt die HKV die Beendigung der bergrechtlichen Verfüllarbeiten am Standort in einem kalkulierbaren Zeitraum an. Für das geplante Landschaftsbauwerk werden erhebliche Mengen an Tonmaterial benötigt, die aber im eigenen Grubengelände gewonnen werden können. So ist es möglich den Ton direkt am Ort der Gewinnung einzubauen.

Dadurch entfallen Abtransporte vom Betriebsgelände. Außerdem werden durch dieses Konzept zusätzliche Kapazitäten für die notwendige Entsorgung von Bauschutt in Berlin und vor allem in Brandenburg geschaffen. Denn auch in Rüdersdorf, Herzfelde und Hennickendorf wird künftig gebaut werden. Und zu guter Letzt wird auf Basis dieses Konzepts am Standort Herzfelde ein attraktives, nachhaltiges und zukunftsorientiertes Freizeit- und Erholungsangebot geschaffen. Insgesamt ermöglicht diese Verfahrensweise besser zu bemessende Zeitabläufe.

4.

Die Bürgerinitiative ‚Gesund leben am Stienitzsee‘ (GLAS) e. V. behauptet, zu Spitzenzeiten würde künftig alle eineinhalb Minuten ein Lkw durch Herzfelde und Hennickendorf fahren – ist das korrekt?

4.

Nein, denn der Zuliefer- und Abfuhrverkehr erfolgt über die B 1/5 (Ortsumfahrung), das heißt weder durch Hennickendorf noch durch Herzfelde. Diese in den öffentlichen Raum gestellten Zahlen sind unzulässige Hochrechnungen, die jeglicher Grundlage entbehren. Im Übrigen hat die HKV der Bürgerinitiative inzwischen derartige und weitere falsche Tatsachenbehauptungen juristisch untersagen lassen.

5.

Wie hoch würde die Feinstaubbelastung durch den LKW-Verkehr ausfallen?

5.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist seitens der HKV der gutachterliche Nachweis zu erbringen, dass die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte der entsprechenden ‚Technischen Anleitungen Lärm und Staub‘ eingehalten werden. Die genau zu ermittelnden Werte sind Bestandteil des Genehmigungsantrages und werden im Rahmen der Unterlagenauslegung öffentlich zugänglich sein.

6.

Auf welchen Strecken würden die Lkw den Bauschutt in die ehemaligen Tongruben transportieren?

6.

Der Hauptzulieferverkehr erfolgt über die B 1/5 (Ortsumfahrung) und somit ausdrücklich nicht – wie beispielsweise von der Bürgerinitiative GLAS bereits mehrfach falsch dargestellt - durch Hennickendorf oder durch Herzfelde.

7.

Gibt es Überlegungen für alternative Transportmöglichkeiten des Bauschutts auf das Tongrubengelände?

7.

Die HKV verfolgt bereits seit Jahren gemeinsam mit der Bundesnetzagentur in Bonn intensiv die Möglichkeit einer Reaktivierung des Gleisanschlusses, um den Straßenverkehr zu entlasten. Diese Möglichkeit ist gegenwärtig durch einen anhaltenden Rechtsstreit angrenzender Grundstückeigentümer blockiert. Die HKV kann dieses Verfahren nicht unmittelbar beeinflussen, hält aber an der Planung, den vorhandenen Gleisanschluss zu reaktivieren, fest.